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Aktualisiert 16.10.2026 · Von Ömer Kaşıkcı · 3 Min. Lesezeit

EUDR-Geodaten als GeoJSON für TRACES vorbereiten

Jede Sorgfaltserklärung nach der EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) braucht die Geolokalisierung der Grundstücke, auf denen der Rohstoff erzeugt wurde. Das EU-Informationssystem – oft noch „TRACES“ genannt, weil es auf TRACES NT läuft – übernimmt diese Daten als GeoJSON-Datei. Dieser Ratgeber zeigt die Formatregeln der Kommission, die typischen Ablehnungsgründe und eine Checkliste für Ihre Lieferanten.

Warum die Datei entscheidend ist

Nach Art. 9 Abs. 1 Buchst. d der Verordnung (EU) 2023/1115 müssen Marktteilnehmer die Geolokalisierung aller Grundstücke erfassen, auf denen die relevanten Rohstoffe erzeugt wurden. Art. 2 Nr. 28 definiert Geolokalisierung als Breiten- und Längengrad mindestens eines Punktes mit mindestens sechs Dezimalstellen; bei Grundstücken über vier Hektar für andere Rohstoffe als Rinder ist der Umriss als Polygon anzugeben. Diese Daten gehören zur Sorgfaltserklärung (DDS), die Sie im Informationssystem nach Art. 33 einreichen.

Das Informationssystem importiert Geodaten als GeoJSON (RFC 7946). Hält die Datei die folgenden Regeln nicht ein, scheitert der Upload – und ohne Geolokalisierung darf das Erzeugnis weder in Verkehr gebracht noch ausgeführt werden.

Die Formatregeln in einer Tabelle

RegelWas die Dateibeschreibung der Kommission vorgibt
KoordinatensystemWGS 84 (EPSG:4326), Dezimalgrad. UTM- oder Landeskoordinaten vorher umrechnen.
Achsenreihenfolge[Länge, Breite] – Länge zuerst. Vertauschte Achsen sind der häufigste unbemerkte Fehler.
GenauigkeitMindestens 6 Nachkommastellen. Das System schneidet auf 6 Stellen ab; mehr Stellen bringen nichts und können doppelte Eckpunkte erzeugen.
GeometrietypenPoint, MultiPoint, Polygon, MultiPolygon, GeometryCollection. LineString und MultiLineString werden nicht angenommen.
PolygoneMindestens vier Koordinatenpaare; erstes und letztes Paar identisch (geschlossen); keine Löcher; keine sich kreuzenden oder überlappenden Kanten.
StrukturEine FeatureCollection aus Feature-Objekten mit je einer Geometrie und optionalen Eigenschaften.
DateigrößeHöchstens 25 MB pro DDS, einschließlich aller hochgeladenen GeoJSON-Dateien.

Eigenschaften: ProducerCountry, ProductionPlace, Area

Das Informationssystem liest vier Eigenschaftsnamen – Groß-/Kleinschreibung beachten – und ignoriert alle anderen:

  • ProducerCountry – ISO-3166-1-Alpha-2-Code des Erzeugerlandes (z. B. ET, CO, TR). Pflicht in der Dateivariante „Type II“ für den Import auf Rohstoffebene mit mehreren Erzeugern.
  • ProductionPlace – Name der Fläche. Optional, von der Kommission aber empfohlen.
  • ProducerName – optionaler Erzeugername. Nur senden, wenn nötig – bei natürlichen Personen sind das personenbezogene Daten.
  • Area – Fläche in Hektar für Punkt-Features, als Zahl. Fehlt sie, setzt das System 4 ha an. "Area": "3" (Text) wird als 0 gelesen.
{"type":"FeatureCollection","features":[
 {"type":"Feature",
  "properties":{"ProducerCountry":"ET","ProductionPlace":"Farm A – Fläche 1","Area":1.8},
  "geometry":{"type":"Point","coordinates":[38.501234,7.041234]}},
 {"type":"Feature",
  "properties":{"ProducerCountry":"CO","ProductionPlace":"Finca B"},
  "geometry":{"type":"Polygon","coordinates":[[[-75.660100,5.020100],[-75.658900,5.020150],
   [-75.658850,5.019000],[-75.660050,5.018950],[-75.660100,5.020100]]]}}
]}

12 Gründe für abgelehnte Dateien

  1. Polygonkanten kreuzen sich („Achterform“).
  2. Überlappende Seiten oder nach innen gefaltete Teile.
  3. Löcher im Polygon. Lösung laut Spezifikation: in zwei Halbformen teilen.
  4. „Offene“ Polygone – letztes Koordinatenpaar ungleich dem ersten.
  5. Falscher Geometrietyp, z. B. ein GPS-Track als LineString.
  6. Koordinaten, die nur eine gerade Linie bilden.
  7. Eckpunkte, die nach dem Abschneiden auf 6 Stellen doppelt sind.
  8. JSON-Syntaxfehler (fehlende Klammer).
  9. Falsche Eigenschaftsnamen oder Schreibweise – productionplace statt ProductionPlace.
  10. Gar keine GeoJSON (PDF, TXT, passwortgeschützte Dateien).
  11. Koordinaten außerhalb ±90° Breite / ±180° Länge – meist vertauschte Achsen.
  12. Ungültige ISO-2-Ländercodes oder Zahlen als Text.

Zwei Probleme erkennt der Upload nicht, sie zählen aber für Ihre Sorgfaltspflicht: ein Punkt für eine Fläche über 4 ha und zu geringe Genauigkeit (2 Nachkommastellen liegen rund einen Kilometer daneben). Mehr dazu im Ratgeber Punkt oder Polygon? Flächen unter und über 4 ha.

Die 25-MB-Grenze

Die 25 MB gelten für die gesamte DDS. Große Kooperativen erreichen sie schnell, wenn Polygone aus GPS-Tracks mit einem Eckpunkt pro Meter stammen. Die Kommission empfiehlt: gerade Kanten mit zwei Punkten statt Dutzenden beschreiben und Flächen unter 4 ha als Einzelpunkt melden. Eine Vereinfachung sollte den Umriss nie um mehr als wenige Meter verschieben – prüfen Sie die Fläche vorher und nachher.

Ein Ablauf, der mit Lieferanten funktioniert

  1. Vorhandenes einsammeln. KML aus Google Earth, GPX-Tracks, Excel-Listen, WhatsApp-Standorte – verlangen Sie von Kleinbauern kein GeoJSON.
  2. Vereinheitlichen. Alles in WGS 84, Länge zuerst, 6 Nachkommastellen; jede Fläche mit stabiler ID.
  3. Geometrie prüfen. Ringe schließen, Spitzen und Dubletten entfernen, Löcher teilen, Kreuzungen zurückweisen – mit konkreter Korrektur für den Lieferanten.
  4. Querprüfen. Liegt der Punkt im angegebenen Land? Punkt für mehr als 4 ha? Derselbe Hof doppelt gemeldet?
  5. Entwaldung prüfen. Die Datei beschreibt nur das „Wo“. Ob eine Fläche am 31.12.2020 Wald war und danach Baumbestand verloren hat, ist eine eigene Frage – siehe unseren Beispielbericht.
  6. Dokumentieren. Eingangsdateien, bereinigte GeoJSON und Prüfungen aufbewahren; die EUDR verlangt eine Aufbewahrung der Sorgfaltsunterlagen über fünf Jahre.

Checkliste

  • FeatureCollection, ein Feature pro Fläche
  • WGS 84 Dezimalgrad, [Länge, Breite]
  • ≥ 6 Nachkommastellen, keine Dubletten
  • Polygone geschlossen, ≥ 4 Paare, ohne Löcher und Kreuzungen
  • Polygon für jede Fläche > 4 ha (außer Rinder)
  • Area als Zahl bei jedem Punkt
  • ProducerCountry = gültiger ISO-2-Code
  • Eigenschaftsnamen exakt geschrieben
  • Upload gesamt ≤ 25 MB pro DDS

Fragen & Antworten

Nimmt TRACES auch KML oder Shapefiles an?

Die Dateibeschreibung der Kommission behandelt GeoJSON (WGS 84). KML, KMZ, GPX oder Shapefiles vor dem Upload in GeoJSON umwandeln.

Wie viele Nachkommastellen brauchen EUDR-Koordinaten?

Mindestens sechs (Art. 2 Nr. 28 EUDR). Das Informationssystem schneidet auf sechs Stellen ab – etwa 0,1 m am Äquator.

Welche Eigenschaften braucht die EUDR-GeoJSON?

ProducerCountry (ISO-2) sowie optional ProductionPlace, ProducerName und Area (Hektar, bei Punkten). Andere Eigenschaften werden ignoriert.

Flächendaten, die geprüft werden sollen?

Senden Sie drei Flächen – Geometrieprüfung, Risikoampel und ein kurzer PDF-Bericht sind kostenlos.

Quellen

  1. Verordnung (EU) 2023/1115 (EUDR), konsolidierte Fassung vom 26.12.2025 – EUR-Lex
  2. EUDR-Informationssystem – GeoJSON File Description (Stand 17.08.2026, englisch)
  3. Europäische Kommission: Leitfaden zur Verordnung (EU) 2023/1115, ABl. C/2026/3896
  4. Verordnung (EU) 2025/2650 vom 19.12.2025 zur Änderung der EUDR – EUR-Lex

Dieser Ratgeber fasst die Rechtstexte mit Stand 16.10.2026 zusammen. Er ist keine Rechtsberatung; maßgeblich sind die im Amtsblatt veröffentlichten Verordnungen. Screening-Dienstleistung – keine Zertifizierung und keine Rechtsberatung. Sorgfaltspflicht und Sorgfaltserklärung (DDS) bleiben in der Verantwortung des Marktteilnehmers.