Die Regel in Art. 2 Nr. 28
Geolokalisierung bedeutet nach der EUDR Breiten- und Längengrad mindestens eines Punktes mit mindestens sechs Dezimalstellen. Für Grundstücke von mehr als vier Hektar, auf denen andere relevante Rohstoffe als Rinder erzeugt werden, ist ein Polygon mit so vielen Punkten anzugeben, dass der Umfang jedes Grundstücks beschrieben ist.
Bei Rindern bezieht sich die Geolokalisierung auf die Betriebe, in denen die Tiere gehalten wurden; ein Punkt pro Betrieb genügt. Kleinst- oder Kleinprimärerzeuger in Ländern mit geringem Risiko dürfen stattdessen die Postanschrift angeben (siehe Fristen-Ratgeber).
Entscheidungstabelle
| Situation | Punkt erlaubt? | Polygon |
|---|---|---|
| Kaffee, Kakao, Soja, Palmöl, Kautschuk oder Holz, Fläche ≤ 4 ha | Ja – ein Punkt, ≥ 6 Stellen, mit Area | Erlaubt, oft der bessere Nachweis |
| Dieselben Rohstoffe, Fläche > 4 ha | Nein | Pflicht – geschlossener Umriss, ohne Löcher |
| Rinderbetrieb (jede Größe) | Ja | Optional |
| Fläche aus mehreren getrennten Teilen | Je Teil, wenn jeder Teil ≤ 4 ha | MultiPolygon oder ein Polygon je Teil |
| Größe unbekannt | Riskant – TRACES nimmt 4 ha an | Messen: Grenze mit GPS ablaufen |
Was ist ein Grundstück?
Art. 2 Nr. 27 definiert ein Grundstück als Fläche innerhalb eines einzigen Grundbesitzes nach dem Recht des Erzeugerlandes, mit hinreichend homogenen Bedingungen, um das Gesamtrisiko von Entwaldung und Waldschädigung bewerten zu können. Praktisch: ein Feld, eine Waldabteilung oder ein Kaffeegarten – nicht ein ganzes Dorf oder eine Kooperative. Einen 10-ha-Betrieb in drei 3,3-ha-„Flächen“ zu teilen, nur um Punkte zu verwenden, entspricht nicht dem Sinn der Regel.
Sechs Nachkommastellen – was heißt das?
| Stellen | Beispiel | Genauigkeit am Äquator (ca.) |
|---|---|---|
| 2 | 7,04 / 38,50 | ≈ 1,1 km |
| 4 | 7,0412 / 38,5012 | ≈ 11 m |
| 6 | 7,041234 / 38,501234 | ≈ 0,11 m |
Sechs Stellen machen ein Handy-GPS nicht genauer (typisch 3–10 m). Eine mit zwei Stellen getippte und mit Nullen aufgefüllte Koordinate – 7,040000 – hat formal sechs Stellen und liegt trotzdem einen Kilometer daneben. Fragen Sie, wie der Punkt erfasst wurde.
Die Eigenschaft Area und der 4-ha-Standard
In der GeoJSON-Datei tragen Punkte die Eigenschaft Area in Hektar. Fehlt sie, setzt das EU-Informationssystem 4 ha an. Das ist bequem – und irreführend: So bleiben Flächen unbemerkt, die tatsächlich größer sind und ein Polygon bräuchten. Senden Sie immer die tatsächliche Fläche als Zahl.
Warum Polygone bessere Nachweise liefern
Um zu prüfen, ob eine Fläche nach dem 31.12.2020 entwaldet wurde, werten wir Satelliten- und Waldkarten innerhalb der Fläche aus. Bei einem Punkt müssen wir eine Form annehmen – meist einen Kreis mit der angegebenen Fläche (4 ha entsprechen einem Radius von rund 113 m). Waldverlust knapp außerhalb wird so übersehen, Verlust auf Nachbarflächen mitgezählt. Ein Polygon beseitigt diese Unschärfe. Deshalb kennzeichnen unsere Berichte punktbasierte Ergebnisse und empfehlen Polygone für Flächen an Waldrändern.
Praxistipps
- Grenze mit einer GPS-App ablaufen und als GPX oder KML exportieren – Vermessungsgenauigkeit ist nicht nötig.
- Bei Flächen nahe 4 ha trotzdem ein Polygon zeichnen.
- Den Punkt nie auf Straße, Fluss oder Wohnhaus setzen – sondern in die bewirtschaftete Fläche.
- Festhalten, wie Punkt oder Polygon erfasst wurden (GPS-Begehung, auf Satellitenbild gezeichnet, Kataster). Das hilft bei Rückfragen der Behörde.
Fragen & Antworten
Darf ich für eine Fläche von genau 4 Hektar einen Punkt verwenden?
Ja. Die Polygonpflicht gilt für Grundstücke von mehr als vier Hektar (Art. 2 Nr. 28 EUDR).
Brauchen Rinderbetriebe Polygone?
Nein. Bei Rindern bezieht sich die Geolokalisierung auf die Betriebe, in denen die Tiere gehalten wurden; ein Punkt pro Betrieb genügt.
Was passiert, wenn bei einem Punkt die Area fehlt?
Das EU-Informationssystem setzt die Fläche standardmäßig auf 4 Hektar. Senden Sie die tatsächliche Fläche als Zahl.
Flächendaten, die geprüft werden sollen?
Senden Sie drei Flächen – Geometrieprüfung, Risikoampel und ein kurzer PDF-Bericht sind kostenlos.
Quellen
- Verordnung (EU) 2023/1115 (EUDR), konsolidierte Fassung vom 26.12.2025 – EUR-Lex
- EUDR-Informationssystem – GeoJSON File Description (Stand 17.08.2026, englisch)
- Europäische Kommission: Leitfaden zur Verordnung (EU) 2023/1115, ABl. C/2026/3896
- Verordnung (EU) 2025/2650 vom 19.12.2025 zur Änderung der EUDR – EUR-Lex
Dieser Ratgeber fasst die Rechtstexte mit Stand 16.10.2026 zusammen. Er ist keine Rechtsberatung; maßgeblich sind die im Amtsblatt veröffentlichten Verordnungen. Screening-Dienstleistung – keine Zertifizierung und keine Rechtsberatung. Sorgfaltspflicht und Sorgfaltserklärung (DDS) bleiben in der Verantwortung des Marktteilnehmers.